Noch immer liegen in deutschen Schubladen Millionen von Papier- und Scheckkartenführerscheinen – sie sind gültig, aber nur noch bis zu einem bestimmten Datum. Die gesetzliche Umtauschpflicht läuft gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr, und die erste große Hürde kommt bereits 2025.

Betroffene Führerscheine: ca. 15 Millionen Papier- und Scheckkartenführerscheine ·
Fristende für älteste Jahrgänge: 19. Januar 2033 ·
Umtauschpflicht seit: 19. Januar 2022 (gestaffelt nach Ausstellungsjahr) ·
Kosten pro Umtausch: ca. 25–35 Euro (variiert nach Behörde)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob und in welcher Höhe Verwarngelder bei Fristüberschreitung flächendeckend verhängt werden, hängt von den Polizeiverordnungen der Länder ab.
  • Die genauen Bearbeitungszeiten variieren stark zwischen den Kommunen.
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Nach dem Umtausch erhalten Sie einen EU-einheitlichen Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit.
  • Die Fahrerlaubnisklassen werden automatisch übernommen, keine neue Prüfung nötig.
  • Bei Versäumnis droht bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld (10–20 Euro).

Die Tabelle fasst die wichtigsten Rahmendaten zusammen:

Merkmal Wert
Start der Umtauschpflicht 19. Januar 2022 (BMDV)
Letzter Stichtag 19. Januar 2033
Anzahl betroffener Führerscheine ca. 15 Millionen
Gültigkeit neuer Kartenführerschein 15 Jahre
Kosten (bundesweit Richtwert) 25,50 € + ggf. 1,00 € Versand (BMDV)
Bearbeitungszeit 4–6 Wochen, teils länger

Welche Führerscheine sind ab 2026 nicht mehr gültig?

Führerscheine aus Papier (rosa/grau) der Jahrgänge vor 1999

  • Ab 19. Januar 2026 verlieren Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953–1958 ihre Gültigkeit. (Bundesregierung)
  • Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum (ausgestellt vor 19. Januar 2013) müssen bis 2033 umgetauscht werden. (Wirtschaftsministerium MV)
  • Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen – nur das Dokument wird ungültig. (BMDV)

Das bedeutet: Wer noch einen rosa Lappen besitzt, sollte nicht auf die lange Bank schieben. Nach dem Stichtag ist das Dokument kein gültiger Ausweis mehr – auch wenn die Fahrerlaubnis weiterhin besteht.

Was das bedeutet

Jeder zweite Papierführerschein-Besitzer in Deutschland wartet noch ab. Dabei ist der Umtausch unkompliziert – und die Zeit drängt.

Die Botschaft: Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte sich beeilen – ab 2026 droht ein ungültiges Dokument.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? – Fristen im Überblick

Fristen für Papierführerscheine nach Geburtsjahr

Die Fristen sind gestaffelt: Je älter der Fahrer, desto früher endet die Umtauschpflicht. Eine Übersicht der wichtigsten Stichtage:

Geburtsjahr Fristende
Vor 1953 19. Januar 2033
1953–1958 19. Juli 2022 (WM MV)
1959–1964 19. Januar 2023 (WM MV)
1965–1970 19. Januar 2024 (Bundesregierung)
1971 oder später 19. Januar 2025 (BMDV)

Fristen für Scheckkartenführerscheine nach Ausstellungsjahr

Die Scheckkarten-Modelle haben ebenfalls gestaffelte Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten:

Ausstellungsjahr Fristende
1999–2001 19. Januar 2026 (Bundesregierung)
2002–2004 19. Januar 2027 (WM MV)
2005–2007 19. Januar 2028 (WM MV)
2008 19. Januar 2029 (WM MV)
2009 19. Januar 2030 (WM MV)
2010 19. Januar 2031 (WM MV)
2011 19. Januar 2032 (WM MV)
2012 bis 18. Jan. 2013 19. Januar 2033 (WM MV)

Die Botschaft: Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte das Datum auf dem Dokument prüfen. Die meisten Altführerscheine sind bereits abgelaufen oder laufen in den nächsten Jahren aus.

Fazit: Die Umtauschpflicht ist kein bürokratisches Monster, sondern eine gut geplante Staffelung. Für Fahrer der Jahrgänge 1971 und jünger: Der Stichtag 19. Januar 2025 ist näher als gedacht – handeln Sie jetzt.

Die gestaffelten Fristen sind klar: Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr läuft die Uhr unterschiedlich schnell.

Wo und wie tausche ich den rosa Führerschein um?

Zuständige Behörde (Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts)

  • Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. (BMDV)
  • Viele Städte bieten inzwischen eine Online-Terminbuchung an.
  • Persönliches Erscheinen ist in der Regel erforderlich, da ein biometrisches Foto gemacht oder vorgelegt werden muss.

Schritt-für-Schritt-Ablauf des Umtauschs

  1. Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren (online oder telefonisch).
  2. Formular ausfüllen (oft vor Ort oder zum Download).
  3. Biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) bereithalten.
  4. Alten Führerschein im Original abgeben.
  5. Gebühr bezahlen (ca. 25–35 Euro).
  6. Neuen Kartenführerschein per Post erhalten (Bearbeitungszeit 4–6 Wochen).

Der Ablauf ist in fast allen Bundesländern identisch. Einzige Ausnahme: In manchen Städten kann die Gebühr abweichen – informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer Behörde.

Achtung

Ohne gültigen Termin kann es vor Ort zu langen Wartezeiten kommen. Buchen Sie rechtzeitig – besonders in Großstädten wie Berlin oder München sind die Termine oft wochenlang ausgebucht.

Der Umtausch ist einfacher als gedacht – wichtig ist nur, rechtzeitig einen Termin zu buchen.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Personalausweis/Reisepass

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist Pflicht. Für Nicht-EU-Bürger zusätzlich ein Aufenthaltstitel.

Biometrisches Passfoto

  • Das Foto muss den Anforderungen der Passverordnung entsprechen (nicht älter als 6 Monate, 35×45 mm, neutraler Hintergrund).

Alter Führerschein

  • Der alte Führerschein muss im Original vorgelegt werden – er wird eingezogen und entwertet.

Die meisten Behörden verlangen außerdem das Ausfüllen eines Antragsformulars. Einige Städte bieten die Möglichkeit, den Antrag bereits online vorzubereiten und die Dokumente dann im Bürgeramt abzugeben.

Kosten, Dauer und Konsequenzen bei Versäumnis

Gebühren für den Umtausch

  • Die Grundgebühr beträgt nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 25,50 Euro. (BMDV)
  • Kommt die Versandoption per Post hinzu, werden 1,00 Euro fällig.
  • In einigen Städten können die Kosten höher sein – etwa in München oder Hamburg.

Bearbeitungszeit

  • Die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
  • In Zeiten hoher Nachfrage kann es länger dauern – bis zu 12 Wochen sind möglich.

Verwarnungsgeld bei Verstoß

  • Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 20 Euro rechnen. (BMDV)
  • Das gilt allerdings nur, wenn das Dokument ungültig ist – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Die Rechnung: Wer den Umtausch verschleppt, spart kein Geld, sondern riskiert im schlimmsten Fall ein Bußgeld – und die neue Karte kommt trotzdem.

Zeitleiste: Die wichtigsten Daten

  • 19. Januar 2022: Beginn des gestaffelten Pflichtumtauschs für Papierführerscheine älterer Jahrgänge. (BMDV)
  • 19. Januar 2026: Letzte Frist für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953–1958; danach Dokument ungültig. (Bundesregierung)
  • 19. Januar 2033: Ende der Umtauschfrist für alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. (WM MV)

Diese Daten sind verbindlich – notieren Sie sich Ihren persönlichen Stichtag.

Bestätigte Fakten vs. Was unklar ist

Bestätigte Fakten

  • Die Fristen und Fälligkeiten sind gesetzlich festgelegt (Verordnung (EU) 2019/1318). (Bundesregierung)
  • Die Gebühren variieren nach Kommunalordnung, aber der Bund gibt keine einheitliche Summe vor. (BMDV)
  • Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Was unklar ist

  • Ob und in welcher Höhe Verwarngelder bei Fristüberschreitung flächendeckend verhängt werden, hängt von den Polizeiverordnungen der Länder ab.
  • Die genaue Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung der Behörde.

Die Faktenlage ist klar, die Unsicherheiten liegen vor allem in der Umsetzung vor Ort.

Stimmen zum Umtausch

„Die Umtauschpflicht dient der Sicherheit und der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheine. Die gestaffelten Fristen geben allen Fahrern ausreichend Zeit, den Umtausch zu organisieren.”

Bundesregierung – FAQ zum Führerschein-Umtausch (Bundesregierung)

„Der ADAC empfiehlt, den Umtausch nicht auf die letzte Minute zu verschieben. Gerade in Großstädten sind die Termine bei den Bürgerämtern oft knapp.”

ADAC – Fristen-Tabelle (BMDV)

Die Ratschläge von Behörden und Verbraucherschützern sind eindeutig: Handeln Sie jetzt.

Für alle Führerscheinbesitzer, die noch zögern, ist die Botschaft klar: Jetzt handeln, sonst droht bei der nächsten Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld – und die neue Karte kommt erst nach Wochen. Für Fahrer der Jahrgänge 1971 und jünger ist der Stichtag 19. Januar 2025 die letzte Warnung: entweder rechtzeitig umtauschen oder das Risiko einer ungültigen Fahrerlaubnis in Kauf nehmen.

Wer seinen alten Führerschein umtauschen muss, findet auf Fristen und Kosten des Umtauschs eine detaillierte Übersicht zu den aktuellen Fristen und Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Umtausch online beantragen?

In vielen Städten können Sie online einen Termin buchen oder den Antrag vorbereiten. Die persönliche Vorsprache ist in der Regel aber Pflicht, da ein biometrisches Foto benötigt wird.

Ist der Umtausch kostenlos?

Nein, es fallen Gebühren von etwa 25–35 Euro an, je nach Behörde.

Brauche ich einen Sehtest?

Für den reinen Umtausch ist kein neuer Sehtest erforderlich. Die Fahrerlaubnisklassen bleiben unverändert.

Muss ich beim Umtausch ein neues Passfoto mitbringen?

Ja, ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist erforderlich.

Gilt der alte Führerschein noch während der Bearbeitungszeit?

Ja, bis Sie den neuen Führerschein erhalten, ist der alte zusammen mit der Umtauschbestätigung der Behörde gültig.

Kann ich den Umtausch auch in einer anderen Stadt durchführen?

Nein, zuständig ist immer die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Welche Strafe droht bei Kontrolle mit abgelaufenem Führerschein?

Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 bis 20 Euro fällig werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen.